Der Musikschulcampus ist der erste seiner Art in Wiener Neustadt. Diese Einzigartigkeit soll einerseits über das räumlich-pädagogische Konzept, und andererseits auch über die Fassade vermittelt werden. 

Ziel ist es, ein Gebäudeensemble mit Fernwirkung über die Stadtgrenzen hinweg zu schaffen. Die Lage der Bauplätze im städtischen Gefüge erfordert einen behutsamen Umgang mit der äußeren Erscheinung, trotzdem sollen sich die beiden Gebäude des Campus autark und selbstbewusst in die Stadtstruktur einbetten. Architektonisch wichtige Elemente aus dem städtischen Kontext sollen sich einerseits über Form, andererseits auch über Materialität am Gebäude wiederfinden – mit dem Zitieren der Stadt soll das Gebäudeensemble einen gestalterisch niederschwelligen Übergang zwischen „alt“ und „neu“ schaffen.

Das Hauptgebäude, welches den Kindergarten, die Volks- und Mittelschule sowie den Festsaal beherbergt, wird als autarker, homogener Baukörper artikuliert. Regelmäßige Fassadenöffnungen in den Regelgeschossen eins bis drei stehen einer in Bögen aufgelösten Sockelzone als kontrastierendes Element gegenüber. Aus diesem Spannungsfeld der formgebenden Fassadenstruktur entwickelt sich eine selbstbewusste Architektur, welcher sich formal und volumetrisch optimal in das Stadtgefüge einbettet.

Das Dach des dritten Obergeschosses wird als Dachgarten für Spiel-, Sport- und Bewegungszwecke konzipiert. In einem von den Außenwänden abgerückten Staffelgeschoss sind der Speisesaal, die Lehrküche sowie Nebenräume untergebracht. 
Zur Belichtung der offenen Lernlandschaften werden Atrien in das Gebäude gesetzt. Diese sind als Freiklassen mit Holzbelag konzipiert.

Die Musikschule wird als langgestreckter Baukörper entlang der Bräuhausgasse konzipiert. Der Haupteingang sowie der Durchgang werden mittels Bogenfenster (Parabelbogen) artikuliert. Die Fassade wird analog des Hauptgebäudes ausgestaltet, wodurch stadträumlich ein Gebäudeensemble mit eindeutiger Zugehörigkeit zueinander entsteht. Südseitig wird das Gelände so weit abgetragen, dass eine Belichtung der im Untergeschoss liegenden Räume gewährleistet ist, wodurch das Wehrturm-Fundament sowie Teile der Stadtmauer freigelegt und dadurch vom öffentlichen Gut aus noch sichtbarer werden.